Klausuren

Termine, Hinweise, Regeln

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Regelungen bei Klausuren

Vor Ende der Klausur darf sich nie mehr als eine Schülerin oder ein Schüler außerhalb des Klausurraumes aufhalten. Am Ende der Klausur können Schüler(innen) den Raum verlassen, wenn sie die Klausur abgegeben haben. Allerdings darf dann kein noch schreibender Schüler mehr den Klausurraum
verlassen.

Während der ersten Zeitstunde einer Klausur bzw. während der offiziellen Unterrichtspausen darf in der Regel niemand den Klausurraum verlassen.

Aufgabenblätter und Konzeptpapiere sind mit der abgeschlossenen Klausurarbeit an den Aufsichtsführenden zu übergeben.

 

Täuschungsversuche

§13 Abs. 6 (APO-GOSt) regelt das Vorgehen bei Täuschungsversuchen. Die Handhabung reicht von der Wiederholung der Klausur über die Bewertung von Teilleistungen mit „ungenügend“ bis hin zur Bewertung der gesamten Leistung
als „ungenügend“ bei einem umfangreichen Täuschungsversuch.

§ 24 regelt den Abiturbereich. Bei besonders schweren Fällen kann der Schüler von den restlichen Abiturprüfungen ausgeschlossen werden. Bis zu zwei Jahre nach der Abiturprüfung kann bei dem nachträglichen Nachweis von Täuschungsversuchen die Abiturprüfung als nicht bestanden gewertet werden.

„Nach der Rechtsprechung reicht es für die Annahme eines Täuschungsversuchs zunächst aus, dass der Prüfling ein (…) Hilfsmittel in den Prüfungsraum mitbringt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das mitgeführte unzulässige Hilfsmittel für die Lösung der konkreten Aufgabe förderlich ist, die generelle Geeignetheit reicht insofern aus, auch wenn in einem solchen Fall möglicherweise der Umfang der Täuschungshandlung nicht feststellbar ist.“

Handys sind vor Beginn der Klausur bei der aufsichtführenden Lehrkraft abzugeben. Das Zurückhalten eines Handys oder das gezielte Abgeben eines Zweithandys anstelle des Ersthandys werden bereits als vorsätzlicher und umfangreicher Täuschungsversuch gewertet.

Es wird empfohlen zu jeder Klausur eine Uhr mitzubringen, da das Handy als „Zeitmesser“ nicht zur Verfügung steht.

Fehlen bei Klausuren

Beurlaubungen vom Unterricht müssen in der Regel mindestens 14 Tage vor dem Fehlen bei den Beratungslehrern beantragt werden. Liegt in diesem Zeitraum eine Klausur, so kann die Beurlaubung nur in besonderen Ausnahmefällen ausgesprochen werden.

Bei Fehlen an einem Klausurtag muss die Schule noch am selben Tag (morgens), telefonisch über das Fehlen und die Gründe informiert werden. Dies gilt auch, wenn der Schüler/die Schülerin bereits in den Tagen vor der Klausur
erkrankt ist. Spätestens vier Unterrichtstage nach dem versäumten Klausurtermin erwartet die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attestes, mit dem das Fehlen während der Klausur entschuldigt wird. Diese Bestimmungen gelten auch für den Nachschreibtermin.

Bei Verstoß gegen die obigen Bedingungen erlischt das Recht auf einen Nachschreibtermin, die versäumte Klausur wird mit 0 Punkten gewertet. Bei Problemen im Zusammenhang mit Klausuren gilt, dass unverzüglich der Kontakt zu den betroffenen Fachlehrern und den Beratungslehrern gesucht werden muss. Die Verantwortung liegt hier beim Schüler/der Schülerin.

§ 13 APO-GOSt

Bei einem Täuschungsversuch

a) Kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen, wenn der Umfang der Täuschung nicht feststellbar ist,

b) Können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden,

c) kann die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden, wenn es sich um einen umfangreichen Täuschungsversuch handelt.

Wird eine Täuschungshandlung erst nach Abschluss der Leistung festgestellt, ist entsprechend zu verfahren.

Klausurtermine

Die aktuellen Klausurtermine werden den Schüler:innen von der Stufenleitung zu Beginn des Halbjahrs mitgeteilt